Veröffentlicht in Software-Support / Lösungen

Ausfuhrzollanmeldung selektioniert

Der jeweilige, von der EZV zur Verfügung gestellte Status, wird Ihnen im Vorgangsnavigator (linke Bildhälfte) angezeigt. Da der Status „Ausfuhrzollanmeldung selektioniert“ oft Fragen aufwirft, wollen wir Ihnen diesen Status näher erläutern. 

Hier müssen wir zunächst die Begrifflichkeit des ZV kennen.

Ein zugelassener Versender (ZV) ermöglicht es, die  Zollbehandlung am zugelassenen Ort (i.d.R. Firmendomizil/Firmenstandort) durchzuführen. Dieses Verfahren basiert auf einem elektronischen Datenaustausch zwischen den Zollbeteiligten und der Zollverwaltung.

Üblicher Weise verfügt heute ein Spediteur über den Status des Zugelassenen Versenders. Übergeben Sie Ihre Sendung einem Spediteur = ZV, so fertigt dieser Ihre Sendung an seinem Domizil ab. Dies bedeutet, der ZV holt die Grenze an sein Standort und somit auch die Zollbehandlung.

Wie entsteht nun der Status „Ausfuhrzollanmeldung selektioniert“

Der Status „Ausfuhrzollanmeldung selektioniert“ entsteht dann, wenn Sie Ihre Ausfuhrliste dem Spediteur übergeben und dieser Ihre Ausfuhrzollanmeldung mittels dem Transfer ins Transitsystem NCTS einreicht/übermittelt. Durch eine Intervention kann die Kontrollzollstelle (KZS) nun entscheiden, ob sie eine Zollprüfung durchführen will oder nicht.

Wenn nicht erfolgt die Warenfreigabe:

  • Waren, die frei selektioniert sind, gelten sofort nach Erhalt des Selektionsresultates als freigegeben und können z.B. unverzüglich in ein Transit- verfahren überführt werden; dies sieben Tage pro Woche und 24 Stunden am Tag.
  • Waren, bei denen Interventionszeiten laufen, gelten erst nach Erhalt der entsprechenden Freigabemeldung als freigegeben. 
Die Interventionszeit läuft nur während den Betriebszeiten der Kontrollzollstelle. 
Avatar
bcon_ronny