Veröffentlicht in Compliance

SanScreenObwohl die bcon nun ihre Systeme zur Adressprüfung gegen die Sanktionslisten schon seit einigen Jahren anbietet, ist die Nachfrage – besonders in der EU – ungebremst. Es gehen mehrere Anfragen in der Woche, von den verschiedensten ERP Partnern bei der bcon zu diesem Thema ein. Häufig herrscht Unsicherheit darüber, wie oft ein Kunde nun gegen die Sanktionslisten prüfen muss.

Unser Tipp:
Ihre Kunden sollten sich hierzu Auskunft bei ihren zuständigen Zollämter holen. Selbst von den Zollbehörden kommen hierzu die unterschiedlichsten Aussagen.

Aber sicher ist, dass jedes Unternehmen und erst recht alle exportierenden Unternehmen gegen die Anti-Terror-Listen prüfen müssen. Es ist ja auch sinnvoll, da es gilt Schaden vom Unternehmen abzuwenden. 

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bcon_ronny