• edec, Zollanmeldung, eVV Import, eVV Export, Zollsoftware für KMU

    „Viele Unternehmen übersehen im Alltag Prozesse, die sie intern optimieren und dadurch Zeit und Geld sparen können“

     

    Dieter Dresel, CEO von bcon

    Kostenlose Erstberatung vereinbaren

Genau hinzuschauen zahlt sich vor allem für kleine und mittlere Unternehmen aus, die im Export tätig sind. Das Potenzial für Einsparungen ist erfahrungsgemäss meistens da. bcon hat zudem den Weitblick, diese zu erkennen: Denn nicht immer bringt die Software allein die gewünschte Lösung. 

Wir von bcon sind davon überzeugt, dass gegenseitiges Vertrauen zum Erfolg führt. Daher nehmen wir uns besonders viel Zeit für Sie: In einem kostenlosen Erstgespräch analysieren wir Ihre individuellen Anliegen und verschaffen uns einen Überblick über Ihre persönliche unternehmerische Situation. Darüber hinaus besuchen wir Ihr Unternehmen und richten das Augenmerk auf interne Abläufe, um mögliche Optimierungen zu erkennen. Sie erhalten dadurch nicht nur Einblick in unsere Leistungen und unser Know-how, sondern auch erste konkrete Ansätze, die wir auf Wunsch gerne gemeinsam umsetzen.
 

  

„Nach der Beratung von bcon war für uns klar, dass wir gar keine teure Software benötigen.“

MARKUS MILTNER, Stadler BUSSNANG AG

consulting@2x-238x300@2x-2

 

Warenursprung, kurz & knapp

Ja, man kann WUP in 3 Minuten einfach und verständlich
erklären. Beispielsweise in einem kurzen Film.

 
Bcon AG Video
 

Events

Neu bieten wir Ihnen die Möglichkeit, Sie von der Berichtserstellung zu befreien. Wir erstellen Ihnen Ihren Bericht nach Ihren Anforderungen und zum benötigten Zeitpunkt. Mit einem einmaligen Setup ab 300.- CHF erstellen wir Ihnen den Bericht und liefern diesen per E-Mail gemäss dem gewünschten Zeitplan aus. Ab 10.- CHF pro Monat erhalten Sie den gewünschten…
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Informationsanlass Swiss Sanctions – Sanktionslisten Sanktionenlisten und Embargoprüfung Als Schweizer Unternehmen sind Sie von Sanktionsmassnahmen direkt betroffen: Sie müssen eine eine gezielte Sanktionslistenprüfung durchführen. Die Sanktionen der Vereinten Nationen haben einen verbindlichen Charakter.  Diese Sanktionen sind jedoch nicht abschliessend. Doch welche Sanktionslisten müssen überhaupt geprüft werden und wie kann die Prüfung möglichst automatisiert erfolgen? Völkerrechtliche…
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Eine Simulation einer Zollinspektion bei Ihnen   Ausgangslage und Zielsetzung Wie würden Sie bei einer Zollprüfung abschneiden? Ehemalige Mitarbeiter der Zollverwaltung simulieren bei Ihnen vor Ort eine Zollinspektion und prüfen bei Ihnen die Umsetzung von Zollthemen wie Freihandelsabkommen (präferenzieller Warenursprung), Zolltarifnummern, Exportkontrolle von Dual Use Gütern, Zollverfahren, Zollbelegsverwaltung etc. Bei einem telefonischen Vorgespräch werden Ihre Risikothemen…
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Verzollungsinstruktionen und Zollbelege Ausgangslage und Zielsetzung Die Prozesse, Verzollungsinstruktionen und Zollbelege von Spediteuren und Paketdienstleistern werden immer digitaler. Gerade nach dem eVV Obligatorium macht es Sinn, sämtliche Prozesse mit Ihrem Transportdienstleister zu optimieren und vor allem dessen Bringschuld sicherzustellen. Aber wie gehe ich vor? Was kann ich von meinem Transportdienstleister verlangen? Welche vertraglichen Klauseln kann…
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e-dec Export Ausfuhr Ausgangslage und Zielsetzung Das swiss e-dec Export Verfahren gibt es seit dem 01.09.2005. Dieses ermöglicht es den Schweizer Exporteuren, Ausfuhren über ihre UID zu erstellen. Wie kann ich als Exporteur eine e-dec Ausfuhr erstellen? Bin ich vom Spediteur abhängig bei der Formularerstellung (EUR.1, EUR.1 China)? Was muss ich beim Erstellen einer e-dec…
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eVV Import und Export Ausgangslage und Zielsetzung Nachdem die Umsetzung des eVV Import Obligatoriums am 1. März stattgefunden hat, gibt es seitens der EZV kein Papier mehr. Was passiert jetzt mit meinen Import- und Exportzollbelegen? Ich habe rechtzeitig die eVV auf elektronisch umgestellt. Wie kann ich jetzt von diesem Schritt profitieren? Nebst der Beantwortung von…
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Wie Sie vielleicht schon vernommen haben, stellt die Zoll- und Mehrwertsteuerverwaltung die Importbelege von der Papierform auf die elektronische Version XML um. Dabei führt sie das eVV Obligatorium ein. Von dieser Umstellung sind sämtliche importierende Firmen betroffen. Die Umstellung bietet die Chance, Importbelege und alle dazugehörenden Unterlagen zu digitalisieren, Prozesse zu analysieren und optimieren. Im…
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Topsoft Fachmesse Zollsoftware von bcon AG  Zollsoftware mit top Support und sehr attraktiven Preisen. Wir sind an der diesjährigen topsoft Fachmesse in Zürich vertreten. Dort präsentieren wir in Zusammenarbeit mit der docuvita Schweiz GmbH ein neuartiges Dokumentenarchivierungssystem. Das docuvita eVV vereint die rechtssichere Archivierung der Papierbelege und schafft eine Verbindung zu den elektronischen Zoll- und…
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Gemäss Informationen (Faktenblatt) der EZV in Bern kommt zum 01. März 2018 das Obligatorium für eVV Import. Das heisst, die Veranlagungsverfügungen (Zoll- und Mehrwertsteuerbelege) in Papierform werden durch die elektronische Form ersetzt. Sie erhalten somit ab dem Umstellungszeitpunkt Ihre Veranlagung als xml-Format. SwisseVV ist eine moderne und kostengünstige Softwarelösung für das Managen Ihrer Zoll- und…
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Warenursprung

Den Ursprung eines Produkts eindeutig zu bestimmen, ist für exportierende Unternehmen besonders wichtig, um konkurrenzfähig zu bleiben. Präferenzabkommen zwischen der Schweiz und anderen Ländern ermöglichen es dem Importeur, im jeweiligen Land weniger bis keinen Zoll zu zahlen. Dadurch ergeben sich auch Vorteile für das Unternehmen, welches exportiert: Die Produkte können Sie durch die Zollersparnis am ausländischen Markt beispielsweise günstiger anbieten. Somit verschaffen Sie sich einen deutlichen Wettbewerbsvorteil.

Damit Sie mit Präferenznachweis versenden können, müssen Sie nachweisen, dass die Ware ein sogenanntes „Ursprungserzeugnis“ ist. Sie müssen Ursprungsregeln beachten, die in den Präferenzabkommen hinterlegt sind. Diese können sich von Abkommen zu Abkommen unterscheiden. Mit der Software von bcon können Sie den Warenursprung klar, einfach und nachvollziehbar ermitteln. Wir unterstützen und beraten Sie zudem jederzeit gerne bei fachlichen Fragen.

 

Transportlogistik – wir verbinden Ihre Welt!

 

bcon analysiert Ihre nationalen und globalen Transportströme (aller Verkehrsträgerarten). Zudem erarbeitet unser Team gemeinsam mit Ihnen eine optimierte und in der Regel deutlich günstigere Variante. Dies wird durch die Planung anderer Routen, durch Bündeln, andere Takte, bessere Lieferkonditionen, passendere Dienstleister sowie dem Know-how und der Einkaufskraft eines Grossverladers mit über 400.000 Sendungen pro Jahr erreicht.

Bei Paketsendungen oder sehr dringendem Transportgut profitieren Sie von unserer Position als neutraler Logistikoptimierer mit hohem Sendungsvolumen. Unsere Sondervereinbarungen mit internationalen Kurier-, Express- und Paketdiensten können unsere Kunden zu interessanten Konditionen nutzen. Dies beinhaltet auch Mehrwert-Services wie Abhol- und Zustellungsoptionen, Zustellavis oder besondere Behandlung der Pakete. Neutrale Beratung, optimale Planung und Steuerung der Abläufe stellen sicher, dass Ihre Pakete das Ziel auf dem effektivsten Weg erreichen.

 

Zoll- und Aussenhandel

 

Tarifierung
Bei vielen Unternehmen hat sich bei der Zollabwicklung der Alltag eingeschlichen und neue Regelungen oder Wechsel im eigenen Sortiment werden häufig erst zu spät berücksichtigt. Eine falsche Tarifierung kann sich bei der Zollkontrolle jedoch teuer auswirken und Nachforderungen über 100.000 CHF nach sich ziehen. bcon hat eine umfassende Erfahrung und Kenntnisse der komplexen Tarifnummernsysteme und unterstützt Sie sehr gerne bei der richtigen Einreihung der Ware. Mit der Software können Sie sich darauf verlassen, dass die Waren vorschriftsmässig tarifiert und nachvollziehbar dokumentiert werden. Sollten Sie bereits zu viel bezahlt haben, helfen wir Ihnen, das Geld vom Zoll zurückzufordern. Bei Zollschulden übernehmen wir die korrekte Abwicklung mit den Behörden.

Sicherheitsbestimmungen
Sie haften für Verstösse gegen Sicherheitsbestimmungen, unabhängig davon, ob diese aus Unwissenheit oder mit Vorsatz geschehen sind. Weisen Behörden Ihrem Unternehmen Fehler nach, müssen Sie daher mit harten Konsequenzen rechnen: Sie reichen von Geldstrafen bis zum existenzbedrohenden Ausschluss von ganzen Märkten. Mit Hilfe der Software und der Beratung durch bcon minimieren Sie das Risiko von teuren Strafzahlungen. Gemeinsam erarbeiten wir mit Ihnen effiziente Abläufe.

Rechtssicher exportieren
Die Angst vor terroristischen Anschlägen führte in den letzten Jahren im internationalen Warenverkehr zu einer ganzen Reihe von Sicherheitsbestimmungen. Politiker und Behörden in den USA, in der EU und in vielen anderen Ländern setzten zahlreiche Regeln und Verfahren in Kraft. Gerne analysieren unsere Experten Ihre Warenströme und besprechen mit Ihnen die korrekten Ausfuhrverfahren. Mit einer automatisierten Sanktionslistenprüfung behalten Sie einen guten Überblick über die verschiedenen Embargos. Gerne hilft Ihnen unser Team, die neuen Abläufe umzusetzen.